Warum eine Hausratsversicherung Sinn macht

Hausratsversicherung: warum Sie sich gegen Schäden durch Ihre Haushaltshilfe schützen sollten

Ein weiterer Grund warum sie ihre Putzfrau nicht schwarz anstellen sollten, ist die Versicherung des Hausrates im Falle eines Schadens. Auch wenn es keine böse Absicht, so gehört ein zerbrochenes Glas, ein Kratzer im Holzboden oder ein verwaschenes Hemd zum Alltag dazu.

Stellen sie sicher, dass auch Schadensfälle in den eigenen vier Wänden gedeckt sind, sollten sie eine Hausratsversicherung abschliessen. Zudem schützt der Arbeitgeber mit einem Abschluss der Versicherung nicht nur seinen Hausrat, sondern auch die eigenen Angestellten vor hohen Kosten.

Natürlich werden einzelne Schadensfälle stets nach ihren konkreten Umständen bewertet. Als Faustregel gilt jedoch, dass Angestellten mit tiefen Löhnen nicht oder nur in sehr geringem Masse zumutbar ist, das Betriebsrisiko mitzutragen. Das bedeutet, dass sie als Arbeitgeber auch zur Kasse gebeten werden können.

In der Regel sind Schäden, die im Rahmen einer Arbeitstätigkeit entstehen, von der Privat-Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers ausgeschlossen. Die Hausratversicherung schliesst diese Lücke. Sie deckt Schäden am beweglichen Hausrat des Arbeitgebers, die durch das angestellte Personal verursacht werden. Pro Schadensereignis werden die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung bis maximal CHF 3’000, höchstens jedoch der Neuwert, ersetzt. Der Selbstbehalt pro Schadensereignis liegt bei CHF 50. Jedoch sind Diebstähle nicht gedeckt.

Teile es mit deiner Community