Mindestlohn für Haushaltshilfe
Mindestlohn für private Reinigungsmärkt in der Schweiz
Für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft besteht jedoch ein Mindestlohn. Dieser wurde leicht erhöht und tritt ab dem 1. März 2020 in Kraft. Ausser im Kanton Genf gelten gemäss dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV für Hauswirtschaft für Beschäftigungen ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber) folgende Brutto-Mindestlöhne pro Stunde (ohne Ferienzuschlag):
- Ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung: CHF 19.20
- Ungelernte Angestellte mit 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: CHF 21.10
- Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 23.20
- Gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung und einem Berufsattest (EBA): CHF 21.10
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