Putzfrau bei AHV anmelden

Neben den Agenturen gibt es auch die Möglichkeit eine Putzfrau selbst anzumelden

Putzfrau bei der AHV anmelden – das müssen Sie beachten

Neben dem Auftrag über eine Putzagentur gibt es auch die Möglichkeit eine Putzfrau selbst anzumelden. Leider ist Schwarzarbeit im Bereich von Reinigungskräften für Privathaushalte und Hausarbeit immer noch sehr verbreitet. Dabei ist Schwarzarbeit nicht einfach ein kleines Vergehen, sondern kann rechtliche Folgen haben. Wenn Sie aber einige Punkte beachten und ihre Haushaltshilfe sauber anmelden, werden Sie keine Probleme haben.

Wann muss eine Putzfrau angemeldet werden?

Gemäss dem Infoblatt der AHV: Wenn Sie im Jahr 2021 Hausangestellte mit Jahrgang 2003 oder älter beschäftigen, müssen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden, um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.

Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2 300 Franken im Jahr. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was muss ich tun um eine Putzfrau bei der AHV anzumelden?

Melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort des Haushaltes für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge an. Rechnen Sie bereits für anderes Personal bei einer Verbandsausgleichskasse ab, so können Sie für die Hausdienstangestellten auch bei dieser Kasse abrechnen.

Wo muss ich meine Putzfrau überall anmelden?

Bitte beachten Sie auch, dass Sie uusätzlich zur AHV-Anmeldung auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Nebst dem AHV-Beitrag müssen Sie noch folgende Beiträge bezahlen:

Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung abgezogen. Diese Beiträge fliessen mit dem Beitrag des Arbeitgebers an die zuständige Ausgleichskasse.

Müssen private Reinigungskräfte auch gegen Unfall versichert sein?

Ja. Sie sind verpflichtet, Ihr Personal gegen Unfall zu versichern. Dazu müssen Sie sich bei einer Unfallversicherung anmelden. Sie können die Versicherung bei jedem zugelassenen Unfallversicherer – abgesehen von der Suva, da die Hausdienstarbeit nicht in deren Tätigkeitsbereich fällt – abschliessen. Die Liste der Unfallversicherungen können Sie unter www.bag.admin.ch beziehen.

Wie rechne ich die Sozialversicherungsbeiträge für meine Putzkraft ab?

Für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie gerade in Privathaushalten regelmässig vorkommen, ist es zudem möglich, das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende zu benutzen.

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wurde speziell für Haushaltshilfen und Putzfrauen entwickelt. Es ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA). Unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Nationalität des Arbeitnehmers wird in diesem Verfahren das erzielte Einkommen direkt pauschal mit 5 Prozent besteuert, wenn der Bruttolohn 21’330 Franken im Jahr nicht übersteigt (ab 1.1.2021: 21’510 Franken).

Sollte das nicht auf Ihren Fall zutreffen, so müssen Sie das Arbeitsverhältnis im ordentlichen Abrechnungsverfahren anmelden. Im Unterschied zum vereinfachten Verfahren muss im ordentlichen Verfahren eine allfällige Quellensteuer direkt mit dem kantonalen Steueramt abgerechnet werden.

Gibt es Ausnahmen von der AHV-Anmeldepflicht?

Für Hausangestellte mit Jahrgang 2004 und jünger müssen Sie keine Beiträge abrechnen. Es ist keine Anmeldung bei der Ausgleichskasse nötig.

Kann jemand anderes für mich die Anmeldung meiner Putzfrau bei der AHV übernehmen?

Einige Reinigungsdienste übernehmen den administrativen Aufwand für Sie, gerade wenn die Reinigungskräfte bei dem Unternehmen angestellt sind. Unser Vergleichstool zeigt Ihnen auf welche Anbieter das für Sie übernimmt und welche nicht. So haben Sie volle Transparenz.

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