Brutto- statt Nettolohn vereinbaren

Warum Sie immer den Brutto- statt den Nettolohn vereinbaren sollten

Muss ich einen Arbeitsvertrag mit meiner Putzfrau abschliessen?

Hausdienstarbeitnehmende haben eine Arbeitsleistung zu erbringen. Deshalb sind die Vertragsverhältnisse zwischen Hausdienstarbeitgebenden und Hausdienstarbeitnehmenden rechtlich als Arbeitsverträge nach Obligationenrecht zu qualifizieren. Dies gilt unabhängig davon, ob ein schriftlicher Vertrag besteht oder nicht. Das Abschliessen eines schriftlichen Vertrages ist zu empfehlen, damit die Vereinbarungen klar festgehalten sind. Über gewisse Aspekte des Arbeitsverhältnisses müssen Sie Arbeitnehmende schriftlich informieren.

Wenn Sie weitere Informationen brauchen, was Sie alles bei einer Anstellung einer privaten Putzkraft beachten müssen, empfehlen wir Ihnen das Informationsblatt der Stadt Zürich.

Seien Sie sich bewusst, auch wenn eine Reinigungsfirma oder Vermittlungsfirma für Sie die Administration der Abrechnung etc. vornimmt, dass Sie trotzdem weiterhin der/die ArbeitgeberIn bleiben und die damit verbundenen rechtlichen Pflichten einhalten müssen.

Wenn Sie sich nicht strafbar machen möchten, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe auch korrekt anmelden. Lesen Sie dazu unseren Beitrag, wie Sie Ihre Putzkraft bei der AHV anmelden.

Die Beiträge für Sozialversicherungen können Sich ändern und somit passt sich auch der Nettolohn, den Sie der Reinigungskraft auszahlen an. Es macht also mehr Sinn, wie es in Arbeitsverträgen üblich ist, den Bruttolohn zu vereinbaren, ansonsten tragen Sie als Arbeitgeber das Risiko von höheren Beiträgen.

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